Seite 10 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde von A. wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2500.-- auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 2500.-- wird angerechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.