Mit Einspracheergänzung vom 20. Juli 2021 (act. 7.3.1/22) beantragte A., vertreten durch RA AA., die Strasse so zu trassieren, dass die Parkplätze P6 und P7 bei der Realisierung des Projekts nicht tangiert würden und die Zufahrt zum Grundstück Nr. 0002 so auszugestalten, dass die Steigung wesentlich weniger als 20% betrage. D. Mit Entscheid vom 5. November 2021 (act. 7.2.1/2) wies das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Verfügende Behörde) die Einsprache ab, soweit es darauf eintrat.