A. A. ist Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 0002 im Weiler F., Gemeinde E., mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 0003. Die Parzelle, welche nordwestlich an die Kantonsstrasse Nr. 0001 und nördlich bzw. nordwestlich an die Flurgenossenschaftsstrasse G. anstösst, liegt gemäss kommunalem Zonenplan in der Landwirtschaftszone. Zwischen dem Vorplatz der Doppelgarage Assek. Nr. 0004 und der Kantonsstrasse auf der Nordostseite der Parzelle Nr. 0002 befinden sich zwei befestigte Parkplätze. Am westlichen Zipfel der Parzelle besteht eine unbefestigte landwirtschaftliche Zufahrt ab der Kantonsstrasse.