2.1. die Strasse sei zu trassieren, dass die Parkplätze P6 und P7 der Beschwerdeführerin bei der Realisierung des Strassenprojekts nicht tangiert werden; 2.2. eventualiter sei für die wegfallenden Parkplätze P6 und P7 der Beschwerdeführerin Ersatz zu schaffen; 2.3. die Zufahrt zum Grundstück Nr. 0002 der Beschwerdeführerin sei so auszugestalten, dass die Steigung wesentlich weniger als 20.00% beträgt. 3. Von einer Enteignung der Beschwerdeführerin sei abzusehen. 4. Die Kosten für die Massnahmen gemäss der vorstehenden Ziffer 2 seien dem Strassenprojekt zu belasten.