1. In Gutheissung der Beschwerde werden der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 14. Juni 2022 sowie der Einspracheentscheid des Gemeinderats B. vom 10. September 2019 aufgehoben. 2. Es wird eine Entscheidgebühr von insgesamt Fr. 2‘500.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Beschwerdeführer den Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.-- zurückzuerstatten. 3. Dem Beschwerdeführer wird zulasten der Vorinstanz eine Parteientschädigung von Fr. 2'716.20 (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) zugesprochen.