Nicht beurteilt wurde jedoch die Knotenleistungsfähigkeit bei der Beibehaltung der Parzellen Nrn. 0005, 0006, 0007 und 0008 in der Gewerbezone und der allfälligen Realisierung eines Gewerbebetriebs mit frequentiertem Mehr-, bzw. Schwerverkehr. Das kantonale Tiefbauamt geht in der Stellungnahme vom 27. März 2019 (act. 8.5.9), S. 2, davon aus, dass sich die Frage nach einer Lichtsignalanlage oder einem neuen Knotentyp bei baulichen und verkehrlichen Entwicklungen stelle, welche einen erheblichen Mehrverkehr oder zusätzlichen Schwerverkehr generierten. Mit der geplanten Umzonung von der Gewerbezone in die Wohnzone am E. werde moderater Schwerverkehr erwartet.