Dies lässt sich einerseits aus dem technischen Bericht, S. 3 ableiten, wonach im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bauland Mehrverkehr durch Fahrzeuge und Fussgänger zu erwarten sei. Vor Baubeginn bei dieser Überbauung sei die Strasse den erhöhten Anforderungen an den motorisierten Verkehr sowie an den Langsamverkehr anzupassen. Das Gutachten des Ingenieurbüros H. (act. 8.5.11) äussert sich im Weiteren ausschliesslich zur Knotenleistungsfähigkeit beim Einlenker der C. in die D. mit und ohne die geplante Wohnüberbauung. Nicht beurteilt wurde jedoch die Knotenleistungsfähigkeit bei der Beibehaltung der Parzellen Nrn.