A. A. ist Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0001 mit dem Gastwirtschaftsgebäude Assek. Nr. 0002 (D.) im südlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde B. Die Parzelle Nr. 0001, welche an den Einlenker der C. in die D. grenzt, liegt gemäss kommunalem Zonenplan in der Wohnund Gewerbezone 3 (WG3). Bei der C. handelt es sich um eine Gemeindestrasse, welche im geltenden Zonenplan (noch) nicht als Verkehrsfläche ausgeschieden ist, und im übrigen Gemeindegebiet (ü.G.) liegt. Sie dient der Erschliessung des Siedlungsgebiets und führt dann weiter zum E. Im kommunalen Strassenverzeichnis ist sie innerhalb der Bauzone als Quartiersammelstrasse klassiert.