a) des Beschwerdeführers: 1. Der Rekursentscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft vom 14. Juni 2022 betreffend Rekurs von A. gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates B. vom 13. September 2019 betreffend Sanierung und Ausbau C. sei aufzuheben. 2. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates B. sei aufzuheben. 3. Das Strassenbauprojekt "Sanierung und Ausbau C." sei nicht zu bewilligen und im Sinne der Begründung zu überarbeiten. 4. Die Sache sei an den Gemeinderat B. zur neuen Entscheidung zurückzuweisen.