1. In Gutheissung der Beschwerde werden der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 23. Mai 2022 sowie die Bau- und Einspracheentscheide der Baubewilligungskommission D. vom 3. Juli 2018 und des Amts für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, vom 10. April 2018 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zu ergänzender Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Baubewilligungsbehörden zurückgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr wird auf Fr. 2'500.-- festgesetzt. Diese wird B. und C. je zur Hälfte (Fr. 1'250.--) auferlegt.