5.1 Die Vorinstanz kommt im angefochtenen Entscheid zum Schluss, dass der rechtmässige Zustand nur erreicht werden könne, indem die Frischwasserleitung zurückgebaut werde. Das private Interesse sei insbesondere in den Kosten zu sehen, welche der Beschwerdeführer bei einem Rückbau der Frischwasserzuleitung zu tragen hätte. Das öffentliche Interesse hingegen liege in der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Die Kosten von ca. Fr. 12'000.-- für den Rückbau hielten sich in einem vertretbaren Mass. Mit dem Rückbau der Frischwasserleitung werde die Nutzung des auf der Parz.