H. Mit Schreiben vom 11. Mai 2023 (act. 35) stellte der Beschwerdegegner 2, vertreten durch seinen Sohn CC., gegen Obergerichtsschreiber Daniel Hofmann ein Ausstandsbegehren, worauf das Beschwerdeverfahren mit verfahrensleitender Verfügung vom 17. Mai 2023 (act. 48) sistiert wurde. Darauf folgten weitere Eingaben durch den Beschwerdeführer vom 30. Mai 2023 und 2. Juli 2023 (act. 40, 41 und 45) und den Beschwerdegegner 2 (act. 42). I. Nach der rechtskräftigen Abweisung des Ausstandsgesuchs (act. 47) nahm die Verfahrensleitung das Beschwerdeverfahren mit verfahrensleitender Verfügung vom 5. Oktober 2023 (act. 46) wieder auf.