G. Mit Verfügung vom 17. April 2023 (act. 29) stellte die Verfahrensleitung den Beteiligten den von Amtes zugezogenen Erlass der Planungszone im Gebiet E. vom 9. Februar 2023 zur Kenntnisnahme zu, wozu sich der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. April 2023 (act. 33) vernehmen liess.