F. Am 23. Dezember 2022 (act. 20) reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein, der Beschwerdegegner 1 am 16. Februar 2023 eine Duplik (act. 24). Mit Schreiben vom 6. März 2023 (act. 27) liess sich der Beschwerdeführer ein weiteres Mal vernehmen. Darauf folgten weitere Eingaben des Beschwerdegegners 2 vom 14. April 2023 (act. 30) und des Beschwerdegegners 1 vom 17. April 2023 (act. 31). Am 30. April 2023 (act. 34) machte der Beschwerdeführer ein weiteres Mal von seinem Replikrecht Gebrauch.