b) des Beschwerdegegners 1: 1. Es sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann; 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. Seite 3 c) des Beschwerdegegners 2: (keine Anträge) d) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. e) der verfügenden Behörde: (keine Anträge) Sachverhalt