3. Verfahrensrechtlicher (Eventual) Antrag: Das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren: - bis zur Rechtskraft der Teilrevision 2021 des Zonenplans der Gemeinde F.; - bis zur Rechtskraft über das Gesuch von A. nach Art. 67 BauG, eingereicht am 7. Juli 2020; - bis zur Rechtskraft und Umsetzung der Sanierung/Erweiterung der Wasserversorgung der Gemeinde F. im Gebiet "G.". 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Beschwerdeverfahren und für das Rekursverfahren.