Seite 7 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde von A1. wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1'500.-- auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 1'500.-- wird angerechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.