Seite 6 Fahreignung in Frage stellen. Aus dem Bericht der Klinik C. vom 19. August 2020 und der Bestätigung vom 21. März 2021 ergeben sich keine Rückschlüsse auf die festgestellten Auffall- und Ausfallsymptome anlässlich der Verkehrskontrolle vom XX.XX.2020, die aktuelle Medikation und wie sich der Umstand auf die Fahrfähigkeit auswirkt, wenn der Beschwerdeführer die Medikamente nicht in der vorgeschriebenen Dosierung einnimmt. Dass dieser wieder arbeitsfähig ist, steht einer allfälligen fehlenden Fahreignung nicht entgegen.