Ebenso zeige sich ein gesteigerter Antrieb, wie auch eine verbesserte Frustrationstoleranz. Es werde davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer im nächsten halben bis dreiviertel Jahr seine vollständige Arbeitsfähigkeit wieder erreicht habe. Es fänden weiterhin psychotherapeutische Einzelgespräche statt. In Bezug auf den Krankheits- sowie Behandlungsverlauf sähen sie keine Einschränkungen der Fahreignung von A1.