Der Beschwerdeführer stützt sich in seiner Beschwerde insbesondere auf die Bestätigung der ihn behandelnden Klinik C. vom 2. März 2021: Demzufolge sei die depressive Symptomatik rückläufig und teilweise remittiert. Es sei gelungen, ausreichend Stabilität zu erreichen, so dass seit dem 22. Februar 2021 eine Wiedereingliederung in den angestammten Arbeitsplatz stattfinden könne. Dabei sei hervorzuheben, dass sich insbesondere die Konzentrationsfähigkeit sowie das Gedankenkreisen deutlich verbessert hätten. Ebenso zeige sich ein gesteigerter Antrieb, wie auch eine verbesserte Frustrationstoleranz.