Die Klinik C., bei welcher der Beschwerdeführer seit dem 5. Februar 2020 in Behandlung ist, gab im Bericht vom 19. August 2020 (act. 2.12) an, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer rezidivierenden Depression in Behandlung sei, welche aktuell mittelgradig ausgeprägt sei. Im Weiteren wurde festgestellt, dass keine kognitiven Defizite bestünden und eine Abklärung der Fahreignung nicht angezeigt sei. Zum damaligen Zeitpunkt wurden ihm die Medikamente Escitalopram und Trittico retard verschrieben. Der Beschwerdeführer war aufgrund seiner Erkrankung zu 100 % arbeitsunfähig.