3.3 Gemäss dem Protokoll der Stadtpolizei [...] vom XX.XX.2020 (act. 2.8) wurde der Beschwerdeführer mittels Verfahrens zur Identifikation von Fahrunfähigkeit (Verify) aufgrund diverser Auffall- und Ausfallsymptome als fahrunfähig beurteilt (Alkoholgeruch, Zittern, gerötete/glasige Augen, Angabe des unregelmässigen Medikamentenkonsums). Die Klinik C., bei welcher der Beschwerdeführer seit dem 5. Februar 2020 in Behandlung ist, gab im Bericht vom 19. August 2020 (act. 2.12) an, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer rezidivierenden Depression in Behandlung sei, welche aktuell mittelgradig ausgeprägt sei.