Der Bericht sei sowohl von der leitenden Ärztin als auch dem behandelnden Psychotherapeuten und der verantwortlichen Psychologin der Klinik unterzeichnet worden und blicke zum Zeitpunkt des Verfassens auf einen Behandlungszeitraum von über sieben Monaten zurück. Eine erneute medizinische Abklärung durch einen fremden Arzt wäre für den Beschwerdeführer sehr belastend, da dies ein erneutes Aufrollen seiner gesamten Leidensgeschichte bzw. eine erneute Fokussierung auf das schwierige Verhältnis zu seinem Vater bedeute.