Seite 4 (Urteil des Bundesgerichts 1C_384/2017 vom 7. März 2018 E. 2.2 mit Hinweisen). Ob hinreichende Anhaltspunkte die Fahreignung einer Person in Frage stellen und damit eine Fahreignungsuntersuchung rechtfertigen, hat die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden (Urteil des Bundesgerichts 1C_458/2019 vom 25. März 2020 E. 2.1 mit Hinweis).