7.4/4) darüber, dass es vorsehe, dessen Fahreignung überprüfen zu lassen, da er gemäss dem Polizeirapport an einer psychischen Erkrankung leide. Aufgrund der Empfehlung des Instituts für Rechtsmedizin vom 7. September 2020 (act. 7.4/7) teilte das kantonale Strassenverkehrsamt A1. mit Schreiben vom 9. September 2020 (act. 7.4/8) mit, dass es beabsichtige, ihn zu einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärung beim Institut für Rechtsmedizin aufzubieten. Dazu wurde ihm das rechtliche Gehör gewährt.