Zudem sei sie es als Witwe mit zwei Kindern gewohnt gewesen, selbständig Entscheidungen zu treffen und ein eigenes Einkommen zu erzielen. Die Beschwerdeführerin habe erkannt, dass C. sie wohl nur deshalb geheiratet habe, weil er jemanden gebraucht habe, der ihm unentgeltlich den Haushalt führe und ihn pflegen könne. Als er festgestellt habe, dass er eine selbständige Frau geheiratet habe, die nicht jeden seiner Wünsche befolge, sei er teilweise handgreiflich geworden, habe sie vor die Tür gesetzt und schliesslich beim Migrationsamt angezeigt. Seit April 2020 habe sich die Beziehung der Beschwerdeführerin zu dem in […] wohnhaften D. weiter vertieft.