Seite 2 C. Gegen diese Verfügung liess A1., vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 20. Oktober 2020 (act. 10/19) beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben mit den Anträgen, die Verfügung aufzuheben und vom Widerruf der Aufenthaltsbewilligung abzusehen. D. Mit Entscheid vom 28. Januar 2021 (act. 2) wies das Departement Inneres und Sicherheit den Rekurs ab. Gleichzeitig wurde A1. aufgefordert, die Schweiz bis spätestens 31. März 2021 zu verlassen.