Das Departement Inneres und Sicherheit wies den Rekurs mit Entscheid vom 27. Januar 2021 ab. Gegen diesen Entscheid erhob A. am 1. März 2021 Beschwerde beim Obergericht, unter anderem mit den Anträgen, den Rekursentscheid aufzuheben und nach vollzogenem Führerausweisentzug den Führerausweis ohne Eintragung des Codes 101 wiederzuerteilen.