Seite 14 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde der A. und von B. wird abgewiesen. 2. Den Beschwerdeführern wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2500.-- auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 2500.-- wird angerechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.