7.2 Wie die Vorvorinstanz vernehmlassungsweise zutreffend ausführt, ergibt sich aus den Akten nicht, dass der Fokus der Vorvorinstanz für den Erlass der Planungszone einzig auf der Erarbeitung einer Verkehrslösung für den Knoten F.-Strasse/E.-Strasse lag. Wie bereits oben in E. 4.4 ausgeführt, werden in der Machbarkeitsstudie verschiedene Varianten für eine verdichtete Überbauung der Parzelle Nr. 0001 (und des südöstlichen Teils der Parzelle Nr. 0003) mit einem Kreisel S. 3, 21-27) und einer Kreuzung (S. 28-34) beim Knoten E.- Strasse/F.-Strasse aufgezeigt.