Die Äusserungen im Gemeinderatsbeschluss vom 13. August 2019, die unbestritten gebliebenen Äusserungen der Gemeindevertreter bzw. des Vertreters des kantonalen Tiefbauamts am 9. und 23. September 2019 sowie die entsprechende Bemerkung im Gemeinderatsbeschluss vom 14. Januar 2020 würden belegen, dass der Hauptfokus auf der Sicherung des Ausbaus der Kreuzung E.-/F.-Strasse gelegen habe. Da es sich bei der E.- und der F.-Strasse um Kantonsstrassen handle, liege die Zuständigkeit für den Erlass einer solchen Planungszone beim Regierungsrat bzw. beim Departement Bau und Volkswirtschaft.