Diese Grundstücke würden ebenfalls in der Kernzone K3 und im Ortbildschutzgebiet liegen und seien zwischen der E.-Strasse und der Erschliessungsstrasse K. nicht überbaut. Aufgrund der Grundstückaufteilung bestehe bei diesen Grundstücken ein viel grösseres Risiko, dass sie mit Kleinbauten und nicht verdichteter Bauweise überbaut würden, wie es die Machbarkeitsstudie vorsehe.