Als Verkehrslösung ist für den Knoten F.-Strasse/E.-Strasse gemäss damaligen Planungsstand ein Kreisel vorgesehen. Aus der Vereinbarung geht hervor, dass die Gemeinde und beteiligte kantonale Stellen mit einem geeigneten Verfahren die Rahmenbedingungen und das ortsbauliche und wirtschaftliche Potential der Liegenschaften 0003, 0004 und 0001 ausloten würden, um eine Entscheidgrundlage für einen möglichen Erwerb der Parzelle Nr. 0001 durch die Gemeinde oder den