Dazu gehöre auch das Ausloten einer möglichst idealen Verkehrslösung für den Knoten F.- Strasse/E.-Strasse. Die Machbarkeitsstudie enthalte bei weitem nicht nur verkehrstechnische Überlegungen, sondern nenne klar das Ziel, das ortsbauliche und wirtschaftliche Potenzial der betroffenen Liegenschaften auszuloten, dies im Hinblick auf eine Innenentwicklung und im Gesamtkontext mit damit einhergehenden Verkehrsknotenlösungen. Der Zonenplan sei bereits seit dem 25. Januar 2005 in Kraft, der übliche Planungshorizont sei abgelaufen. Die von den Beschwerdeführern angesprochenen Parzellen Nrn.