Das derzeit gültige Baureglement, das die Regelbauvorschriften für die Kernzone K3 festlege, sei am 7. Juli 2009 vom Gemeinderat erlassen worden und erst mit der Genehmigung durch den Regierungsrat am 20. Dezember 2016 in Kraft getreten. Der Zonenplan alleine sei vorliegend nicht relevant, weil eine Umzonung des Grundstücks Nr. 0001 in eine andere bestehende und vernünftigerweise in Frage kommende Zone (KU, W2a, W2b, W3, WG2 und WG3) keine nennenswerte Verdichtung bzw. aufgrund der Ausnützungsziffer eher das Gegenteil bewirken würde. Der Planbeständigkeit komme damit erhöhtes Gewicht zu.