Seite 8 könnte auf dem Grundstück Nr. 0001 ohne weiteres das in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagene, dreigeschossige Gebäude bewilligt werden. Aufgrund dessen naher Lage zur Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung sei keine noch weitergehende Verdichtung angezeigt, als dies aufgrund der geltenden Regelungen möglich wäre. Das derzeit gültige Baureglement, das die Regelbauvorschriften für die Kernzone K3 festlege, sei am 7. Juli 2009 vom Gemeinderat erlassen worden und erst mit der Genehmigung durch den Regierungsrat am 20. Dezember 2016 in Kraft getreten.