0005 und 0006 grössere Bauten. Aufgrund der vorhandenen heterogenen Überbauung im Ortsbildschutzgebiet könnte auch nach den derzeit geltenden kommunalen Schutzvorschriften keine Reduktion der Baumasse für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Nr. 0001 verlangt werden. Dass mit einem nach den derzeitigen Regelbauvorschriften geplanten Bauvorhaben die geforderte gute Gesamtwirkung erzielt werden könne, ergebe sich eindrücklich anhand der Visualisierungen und Modellfotos in der Machbarkeitsstudie. Mit den derzeit geltenden Regelbauvorschriften