Seite 7 geltenden Planungsgrundlagen seien deshalb hinsichtlich der Thematik rund um die attraktive Gestaltung der Ortskerne und der Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen anzupassen. Der kantonale Richtplan bezeichne die Gemeinde C. als grössere Gemeinde mit Zentrumsfunktion und als Entwicklungsgemeinde, was zur Folge habe, dass die Gemeinde C. eine Erhöhung der Nutzungsdichte um 7.5 % anzustreben habe.