E. Dagegen liessen G. und H., vertreten durch RA AB. mit Eingabe vom 25. Februar 2020 (act. 9.1) beim Departement Bau und Volkswirtschaft Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag, die über das Grundstück Nr. 0001 erlassene Planungszone aufzuheben. Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 (act. 9.10) informierte die Rechtsvertreterin das Departement Bau und Volkswirtschaft darüber, dass die Rekurrenten das Grundstück Nr. 0001 am 29. April 2020 an die A. und an B. veräussert hätten. Diese würden in die Rechtsstellung der Rekurrenten eintreten. Mit Entscheid vom 26. Januar 2021 (act. 2.1) wies das Departement Bau und Volkwirtschaft den Rekurs ab.