D. Gegen diesen Beschluss liessen G. und H., ehemalige Eigentümer der Parzelle Nr. 0001, vertreten durch RA AB. mit Eingabe vom 24. September 2019 (act. 9.6/6) beim Gemeinderat C. Einsprache erheben mit dem Antrag, den Beschluss zum Erlass einer Planungszone für das Grundstück Nr. 0001 aufzuheben. Mit Beschluss vom 4. Februar 2020 (act. 9.6/11) wies der Gemeinderat C. die Einsprache ab.