B. Die Gemeinde C. und das kantonale Amt für Wirtschaft gaben Anfang 2019 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, in welcher das ortsbauliche und wirtschaftliche Potential der Liegenschaften 0003, 0004 und 0001 ausgelotet werden sollte (act. 9.6/1). Die entsprechende Machbarkeitsstudie datiert vom Juni 2019 (act. 9.6/2). C. Mit Beschluss vom 13. August 2019 (act. 9.6.3-4) erliess der Gemeinderat C. über die Grundstücke Nrn. 0001 und 0003 eine Planungszone. Mit dieser wird als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit im Hinblick auf die erwähnte Machbarkeitsstudie bezweckt.