2. Die vom Gemeinderat C. mit Beschluss vom 13. August 2019 erlassene Planungszone über das Grundstück Nr. 0015 sei aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für das Rekurs- und Beschwerdeverfahren (zuzüglich MWST). b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. c) der Vorvorinstanz: (Keine Anträge) Sachverhalt