D. Dagegen erhoben je mit Eingabe vom 29. März 2019 die Stockwerkeigentümerschaft B. (vertreten durch RA BB.) sowie die Flurgenossenschaftsmitglieder C2. und C1. Einsprache (act. 5.III.6). E. Nachdem die beiden Einsprachen nicht auf gütlichem Weg erledigt werden konnten, ersuchte der Vorstand der Flurgenossenschaft den Regierungsrat mit Schreiben vom 2. Juni 2019 (act. 5.III.7), die Statuten, den Kostenverteiler und das neue Einzugsgebiet zu genehmigen.