Seite 3 der Flurgenossenschaft aufzunehmen. Im Weiteren nahmen die Stimmberechtigten einen neuen Kostenverteiler an, welcher auch die Stockwerkeigentümerschaft B. als Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 004 aufführt. Die Statuten, der Plan mit der neuen Abgrenzung des Einzugsgebiets und der Kostenverteiler lagen vom 4. März bis 3. April 2019 in der Gemeinde D. öffentlich auf (act. 10.II.13-19).