Orthofoto 2019 GIS AR (nordorientiert, Oktober 2022); rot umrandet ist die Parzelle Nr. 004 mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 005. B. Mit Schreiben vom 2. Januar 2018 (act. 5.III.2) informierte der Vorstand der Flurgenossenschaft A. die Stockwerkeigentümerschaft B. darüber, dass sie beabsichtige, die drei Strassenparzellen Nrn. 003, 002 und 001 an die Gemeinde D. abzutreten. Da auch die Stockwerkeigentümer von der Strassenerschliessung E. profitierten, würden auch diese entsprechenden Nutzungen in den Kostenverteiler aufgenommen.