Seite 2 Wohnhaus Assek. Nr. 005 (Eigentümerin: Stockwerkeigentümerschaft B.) liegt ausserhalb des Einzugsgebiets der Flurgenossenschaft. Sie grenzt im Osten an die Strassenparzellen Nrn. 001 und 002, welche seit dem Jahr 2018 dem Gemeingebrauch gewidmet sind (vgl. dazu den Genehmigungsbeschluss des Regierungsrats vom 4. September 2018; act. 5.II.29). Im Westen grenzt die Parzelle Nr. 004 an die Kantonsstrasse, über welche das Gebäude Assek. Nr. 005 mittels eigener Zufahrt erschlossen wird.