Beschwerdegegnerin Stockwerkeigentümerschaft B. vertreten durch: RA BB. Beschwerdegegner C1. und C2. Vorinstanz Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden, Regierungsgebäude, 9100 Herisau Beigeladene Einwohnergemeinde D. vertreten durch: Gemeinderat D. Gegenstand Teilrevision der Statuten (Einzugsgebiet und Kostenteiler) Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Regierungsrats vom 26. Oktober 2021 Rechtsbegehren