Seite 7 Gesamtvergütung von Fr. 670'000.--. Bei der Schadenschätzung sei zugunsten der Einsprecherin beim Dachstock (Restvolumen Wohnhaus) ein Beschädigungsgrad von 100% angenommen worden, was angesichts der tatsächlich festgestellten Verhältnisse als grosszügig zu werten sei. Dasselbe gelte für das angenommene Ausmass der Beschädigung des Treppenhauses.