Unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Beschädigungsgrade ergebe sich insgesamt ein geschätzter Schaden von Fr. 641'442.65 bzw. zugunsten der Geschädigten aufgerundet Fr. 642'000.--. Die Assekuranz habe der Geschädigten zudem Nebenleistungen im Gesamtbetrag von Fr. 76'236.60 zugesprochen, was den einspracheweise eingereichten Antrag der Einsprecherin übersteige. Davon seien Fr. 52'236.60 bereits vergütet worden. Mit der Parteientschädigung ergebe sich damit eine