Für die Wiederherstellung des Kellergeschosses/Garage wären rund Fr. 630/m3 nötig, sollte eine vollständige Beschädigung vorliegen. Da weder das Kellergeschoss noch der Garagenbau beschädigt worden seien, habe sich im vorliegenden Fall kein zu berücksichtigender Schaden ergeben. Für den Wohnteil inkl. Treppenhaus sei ein deutlich höherer Wert von Fr. 735/m3 eingesetzt worden, was angesichts des Ausbaustandards und auch im Vergleich mit ähnlichen Objekten angemessen sei. Unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Beschädigungsgrade ergebe sich insgesamt ein geschätzter Schaden von Fr. 641'442.65 bzw. zugunsten der Geschädigten aufgerundet Fr. 642'000.--.